Gemeinschaftsarbeit 2024
Datum | Koppel | Uhrzeit |
28.06.2025 | Derbykoppel | 9:00 Uhr |
28.06.2025 | Jagdbahnkoppel | 9:00 Uhr |
28.06.2025 | Stoltenkoppel | 9:00 Uhr |
05.07.2025 | Tenniskoppel | 9:00 Uhr |
05.07.2025 | Vereinshauskoppel | 9:00 Uhr |
27.09.2025 | Derbykoppel | 9:00 Uhr |
11.10.2025 | Jagdbahnkoppel | 9:00 Uhr |
27.09.2025 | Stoltenkoppel | 9:00 Uhr |
04.10.2025 | Tenniskoppel | 9:00 Uhr |
04.10.2025 | Vereinshauskoppel | 9:00 Uhr |
Die Anzahl der zu leistenden Stunden sind auf 8 Stunden pro Kalenderjahr festgelegt.
Jedes Mitglied muss sich selbständig um die Erfüllung seiner vorgeschriebenen Arbeitszeit kümmern.
Der Koppelobmann/frau wird die anstehenden Gemeinschaftsarbeiten koordinieren.
Wann die nächste Gemeinschaftsarbeit stattfindet,
wird auch in den Schaukästen bekannt gegeben.
Weitere Möglichkeiten Gemeinschaftsarbeit zu leisten, ist die Vereinshausreinigung.
Auf-/Abbau bei Festen usw. Bitte sprechen Sie ihren Koppelobmann/frau an.
Kontrollzettel mitbringen!
Wichtige Hinweise zur Handhabung der Kontrollzettel ! Eine Gemeinschaft kann nur dann funktionieren, wenn jedes Mitglied seinen Beitrag dazu leistet! In der Satzung steht zur Gemeinschaftsarbeit im § 4 Teil 3a folgendes: Nach Maßgabe dieser Satzung sind die Mitglieder auf Anordnung des Vorstandes zur Gemeinschaftsarbeit verpflichtet. Für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit ist der von der Mitgliederversammlung festgesetzte Beitrag an den Verein zu entrichten. Jedes Mitglied ist verpflichtet, Beiträge und Umlagen termingerecht zu zahlen und Vorstandsbeschlüsse zu beachten. 1. Der von der Mitgliederversammlung beschlossene Betrag für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeitsstunden beträgt lt. Beschluss vom 02.April 2017 25 € pro Stunde. 2. Die Anzahl der zu leistenden Stunden sind auf 8 Stunden pro Kalenderjahr festgelegt. Jedes Mitglied muss sich selbständig um die Erfüllung seiner vorgeschriebenen Arbeitszeit kümmern. 3. Leistet ein Mitglied weniger als 8 Stunden, so werden ihm, für jede nicht geleistete Arbeitsstunde, 25 € in Rechnung gestellt. 4. Sollte ein Mitglied an einem Gemeinschaftsarbeitstermin verhindert sein, so kann es an einem anderen, in den Infokästen angegebenen Termin teilnehmen, oder einen Vertreter entsenden, der den Kontrollzettel vorzulegen hat. 5. Zu jedem angesetzten Termin, bis zur Erfüllung seiner Gesamtzeit von 8 Stunden, hat das teilnehmende Mitglied seinen Kontrollzettel mitzubringen und ihn dem Koppelobmann vorzulegen, der nach Beendigung der übertragenen Arbeiten den Kontrollzettel mit der geleisteten Stundenzahl versieht und mit seinem Namen und dem Datum gegenzeichnet. 6. Das Mitglied hat darauf zu achten, dass der Kontrollzettel nicht verloren geht. Ein verlorener Kontrollzettel wird wie nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit gewertet und führt zur Berechnung. 7. Das Mitglied hat den ausgefüllten Stundennachweis bis zum 30.11. des lfd. Jahres dem Koppelobmann gegen Quittung auszuhändigen. 8. Kontrollzettel die nicht bis zum 30.11. des Jahres den Koppelobmann zur Überprüfung erreichen, werden wie verlorene Stundennachweise gewertet und führen zur Berechnung. 9. Das Mitglied ist für das sorgfältige Führen des Nachweises verantwortlich. |
KONTROLLZETTEL GEMEINSCHAFTSARBEITEN 20... ______________________________________________________________ Kleingärtner Vereinigung Parzellennr.: Koppel: Horn-Nord e.V. Nr. 136 Name: ______________________________________________________________ Bitte die geleisteten Gemeinschaftsarbeitszeiten vom Koppelobmann gegenzeichnen lassen und bis zum 30.11. des lfd. Jahres dem Koppelobmann gegen Quittung auszuhändigen. ______________________________________________________________ Arbeitsstunden / Unterschrift KO / Datum Arbeitsstunden / Unterschrift KO / Datum _______________________________________________________________ Arbeitsstunden / Unterschrift KO / Datum Arbeitsstunden / Unterschrift KO / Datum _______________________________________________________________ Arbeitsstunden / Unterschrift KO / Datum Arbeitsstunden / Unterschrift KO / Datum - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - ________________________________________________________________ Dieser Abschnitt dient dem Pächter als Nachweis (Quittung) über die Abgabe des Kontrollzettels beim Koppelobmann. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Parzellennr. Name Datum Unterschrift Koppelobmann |
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