Gemeinschaftsarbeiten            

 

       Gemeinschaftsarbeit  2024                                                            




 Datum
 Koppel
 Uhrzeit



 06.07.2024
 
 Vereinshauskoppel
  9:00 Uhr
 06.07.2024

 Stoltenkoppel   

  9:00 Uhr 
 29.06.2024
 Jagdbahnkoppel  
 
  9:00 Uhr 

 29.06.2024

 Derbykoppel    
  9:00 Uhr 
 
 29.06.2024

 Tenniskoppel
   9:00 Uhr

 28.09.2024

 Derbykoppel
   9:00 Uhr

 28.09.2024

 Tenniskoppel
   9:00 Uhr

  14.09.2024

 Vereinshauskoppel 
  9:00 Uhr 
 14.09.2024
 Stoltenkoppel 
   
  9:00 Uhr 
 
 26.10.2024

 Jagdbahnkoppel
  9:00 Uhr 





Die Anzahl der zu leistenden Stunden sind auf 8 Stunden pro Kalenderjahr festgelegt. 

Jedes Mitglied muss sich selbständig um die Erfüllung seiner vorgeschriebenen Arbeitszeit kümmern.

Der Koppelobmann/frau wird die anstehenden Gemeinschaftsarbeiten koordinieren. 

Wann die nächste Gemeinschaftsarbeit stattfindet, 

wird auch in den Schaukästen bekannt gegeben. 

Weitere Möglichkeiten Gemeinschaftsarbeit zu leisten, ist die Vereinshausreinigung. 

Auf-/Abbau bei Festen usw. Bitte sprechen Sie ihren Koppelobmann/frau an.

 
Kontrollzettel mitbringen! 
 
 
 

            Wichtige Hinweise zur Handhabung der Kontrollzettel !

Eine Gemeinschaft kann nur dann funktionieren, wenn jedes Mitglied seinen Beitrag dazu leistet! 

In der Satzung steht zur Gemeinschaftsarbeit im § 4 Teil  3a folgendes: 
 
Nach Maßgabe dieser Satzung sind die Mitglieder auf Anordnung des Vorstandes zur Gemeinschaftsarbeit verpflichtet. Für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit ist der von der Mitgliederversammlung festgesetzte Beitrag an den Verein zu entrichten.  Jedes Mitglied ist verpflichtet, Beiträge und Umlagen termingerecht zu zahlen und Vorstandsbeschlüsse zu beachten. 
 
 1. Der von der Mitgliederversammlung beschlossene Betrag für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeitsstunden beträgt  lt. Beschluss vom 02.April 2017 25 € pro Stunde
 
 2. Die Anzahl der zu leistenden Stunden sind auf 8 Stunden pro Kalenderjahr festgelegt. Jedes Mitglied muss sich selbständig um die Erfüllung seiner vorgeschriebenen Arbeitszeit kümmern.
 
 3. Leistet ein Mitglied weniger als 8 Stunden, so werden ihm, für jede nicht geleistete Arbeitsstunde, 
25 € in Rechnung gestellt. 
   
 4. Sollte ein Mitglied an einem Gemeinschaftsarbeitstermin verhindert sein, so kann es an einem anderen, in den Infokästen angegebenen Termin teilnehmen, oder einen Vertreter entsenden, der den Kontrollzettel vorzulegen hat.
 
 5. Zu jedem angesetzten Termin, bis zur Erfüllung seiner Gesamtzeit von 8 Stunden, hat das teilnehmende Mitglied seinen Kontrollzettel mitzubringen und ihn dem Koppelobmann vorzulegen, der nach Beendigung der übertragenen Arbeiten den Kontrollzettel mit der geleisteten Stundenzahl versieht und mit seinem Namen und dem Datum gegenzeichnet. 
 
 6. Das Mitglied hat darauf zu achten, dass der Kontrollzettel nicht verloren geht. Ein verlorener Kontrollzettel wird wie nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit gewertet und führt zur Berechnung. 
 
 7. Das Mitglied hat den ausgefüllten Stundennachweis bis zum 30.11. des lfd. Jahres dem Koppelobmann gegen Quittung auszuhändigen. 
 
  8. Kontrollzettel die nicht bis zum 30.11. des Jahres den Koppelobmann zur Überprüfung erreichen, werden wie verlorene Stundennachweise gewertet und führen zur Berechnung. 
 
 9. Das Mitglied ist für das sorgfältige Führen des Nachweises verantwortlich.
 
 
 
 
 
                         
 
           KONTROLLZETTEL GEMEINSCHAFTSARBEITEN  20... 
  ______________________________________________________________
      Kleingärtner Vereinigung                          Parzellennr.:                 Koppel: 
        Horn-Nord e.V. Nr. 136                             Name: 
  ______________________________________________________________
    
Bitte die geleisteten Gemeinschaftsarbeitszeiten vom Koppelobmann gegenzeichnen lassen und bis zum 30.11. des lfd. Jahres dem Koppelobmann gegen Quittung auszuhändigen.
 ______________________________________________________________
     Arbeitsstunden / Unterschrift KO / Datum             Arbeitsstunden / Unterschrift KO / Datum      

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     Arbeitsstunden / Unterschrift KO / Datum             Arbeitsstunden / Unterschrift KO / Datum       
 
_______________________________________________________________
    Arbeitsstunden / Unterschrift KO / Datum             Arbeitsstunden / Unterschrift KO / Datum        
 

   - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -  
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    Dieser Abschnitt dient dem Pächter als Nachweis (Quittung) über die Abgabe 
    des Kontrollzettels beim Koppelobmann. 
 
 
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       Parzellennr.            Name              Datum           Unterschrift  Koppelobmann
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 




 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
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