Aushänge in den Schaukästen   
 
                                                                                       
  ACHTUNG !!!
 

 

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde. 

Zum 1. März 2022 werden die Schlösser für die Parkplätze gewechselt. 

Bitte meldet Euch, an den Sprechtagen, beim Vorstand wegen 

dem neuen Schlüssel! 

Die Kaution beträgt 15 Euro. 

 

Der Vorstand

 


                    


Umgang mit der "Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg" vom 13. Mai 2020 in Kleingartenanlagen. 


Vorbemerkung: Der Kleingarten kann weiterhin bewirtschaftet und genutzt werden


Allerdings sind folgende Einschränkungen aufgrund der Allgemeinverfügung zu beachten.


Auf der Parzelle:

  • Grundlegende Kontaktbeschränkungen gelten weiter: Nutzung nur durch Pächterinnen und Pächter und durch die zum Haushalt zugehörigen Personen und Personen eines einzigen anderen Haushalt gestattet. Bei den Treffen dürfen nicht mehr als 10 Menschen aus diesen Haushalten zusammenkommen.
  • Kleingarten nur zum Bewirtschaften und Erholen nutzen.
  • Partys, Grillfeste oder sonstige Aktivitäten mit anderen als oben genannten Personen sind zu unterlassen.              


Auf den Gemeinschaftsflächen sind die Kontaktbeschränkungen der Allgemeinverfügung zu beachten: 

  • Personen müssen grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,50 m zueinander einhalten.
  • Der Aufenthalt für Personen im öffentlichen Raum ist nur alleine sowie in Begleitung der Person gestattet, die in derselben Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 Grundgesetz) leben und den Personen eines einzigen anderen Haushalts gestattet.  
  • Die Anzahl der sich zusammen aufhaltenden Personen darf zehn nicht übersteigen.
  • Die Nutzung des Vereinshauses ist untersagt.


Sonstige Hinweise:

  • Wertermittlungen im Kleingartenverein sind unter Einhaltung der Mindestabstandsregelung von 1.50 m, sowie unter Verwendung eines Mund- und Nasenschutzes möglich. Darüber hinaus darf immer nur ein Wertermittler mit dem Pächter und gegeben falls ein Vorstandsmitglied die Laube betreten.
  • Gemeinschaftsarbeiten im Kleingartenverein sind unter Einhaltung der Mindestabstandregelung von 5 m sowie unter Verwendung eines Mund- und Nasenschutzes möglich.
  • Wasseranstellen ist ebenfalls unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen erlaubt.

 

Die Verhaltensregeln gelten mindestens bis zum  31. Mai 2020



                                                                                

                                                                                                                                                                       


 

                              Wichtige Hinweise!

 

WasBemerkungen
Ruhezeiten: 
(01.04.-31.10.)
Montag - Samstag  
Mittagsruhe  von 13:00 bis 15:00 Uhr
Nachtruhe    von 20:00 bis 07:00 Uhr 
Sonntags/Feiertags = Ganztägig !! 

Verbrennen 

 

 

offenes Feuer

Das Verbrennen von Gartenabfällen jeglicher Art ist verboten. Es wird die Feuerwehr benachrichtigt. Die Einsatzkosten gehen zu Lasten des Verursachers. 

Brennkörper sind verboten. Grillen nur mit handelsüblicher Grillkohle,- briketts und Anzünder. 

Befahren der Wege 
PKW/Hänger  
          
Das Befahren der Wege ist ausschließlich NUR bei trockenem Wetter erlaubt. Der Koppelobmann ist mindestens zwei Tage vorher zu informieren, um die Wege freizugeben. Es muss der Grund für das Befahren angegeben werden. 

Parkplätze 

 

 

Das Parken auf dem Vereinsparkplätzen ist nur den Pächtern erlaubt. Keine Besucher oder sonstige fremde Person ist dies gestattet. Bei Nichtbeachtung wird der Parkplatzschlüssel eingezogen.  
PoolsAufstellen von Pools verboten.
Trampoline Aufstellen von Trampoline verboten.

Müllentsorgung

 

 

Mülltonnen und gekaufte Müllsäcke dürfen ausschließlich nur am Vortag der Abholung an die Straße gestellt werden.  Müllsäcke nur bei vorhandenen Mülltonnen. 
 

Iillegale Müllentsorgung wird zur Anzeige gebracht. 

Heckenschnitt 

 

 

 

 

 

Heckenhöhe maximal 120 cm,  Breite maximal 80 cm.  Heckenschnitt NUR in der Zeit vom 24.06 bis 28.2 

Erster Heckenschnitt bis zum 24.07. 
zweiter Heckenschnitt bis zum 30.11 

Hecken sind von Unkraut/Fremdbewuchs freizuhalten. 

WegereinigungDer halbe Weg vor der Parzelle muss vom Pächter unkrautfrei gehalten werden. 
Bauten Alle geplanten Bauten sind VORHER vom Vorstand schriftlich genehmigen zu lassen. 
Gemeinschaftsarbeit  Sind vor jedem Pächter zu erfüllen. Der Pächter hat sich selbstständig um die Erfüllung zu kümmern. 

Sprechtage

 

 

Jeden 1. Sonntag eines Monats bzw. Aushang am Vereinshaus beachten. 

 

Stand 2019
 
 
 
                                                                                                                         

  Auszüge aus dem Bundeskleingartengesetz, der Satzung,  

  Vereinsbeschlüssen und gesetzlichen Verordnungen         

 
 
Verordnung zur Bekämpfung Gesundheitsgefährdenden  Lärms (Lärm VO v. 15.03.1988 
 
Ruhezeiten:  Werktags (Montag bis Samstags) Mittagsruhe    13:00 bis 15:00 Uhr
                       Werktags (Montag bis Samstags) Nachtruhe    20:00 bis 07:00 Uhr 
                               Sonntags und Feiertags                         Ganztägig !! 
 ____________________________________                        
Das Verbrennen von Gartenabfällen ist nicht mehr zulässig              

Zum Grillen darf  NUR handelsübliche und erlaubte Grillkohle und Grillbriketts verwendet werden ! 
Jede Rauchbelästigung gegenüber anderen Pächtern und anderen Anwohnern ist zu vermeiden!
Das verbrennen von Hausmüll, Garten-,  Bauabfällen etc. ist grundsätzlich verboten! 
Laub ist, wie anderer Gartenabfall, zu kompostieren bzw. im Hausmüll zu entsorgen.
___________________________________                           
 
MÜLLENTSORGUNG                            
 
Die Mülltonnen und gesetzlich zugelassenen Müllbeutel der Stadtreinigung Hamburg, 
dürfen erst am Vorabend der Abholung (Dienstags) an den Straßenrand gestellt werden. 
Zugelassene Müllbeutel werden nur an den Plätzen, wo schon Mülleimer stehen, von der 
Stadtreinigung mitgenommen. Nicht zugelassene Müllbeutel sind eine illegale 
Müllentsorgung und wird umgehend zur Anzeige gebracht. Strafen ab ca. 1000,00 €. 
Zu Früh abgestellte Müllbeutel werden von den Vögeln und Ratten zerlegt und sind damit 
auch eine Gefährdung der Gesundheit. 
Vereinsmitglieder die bei einer illegalen Müllentsorgung erwischt werden, verlieren ihren 
Pachtvertrag und werden aus dem Verein ausgeschlossen ! 
Dieses gilt auch bei illegaler Entsorgung von Sperrmüll und Sondermüll. 
   ___________________________________                                   
 
 HECKENSCHNITT UND PFLEGE DES WEGES VOR DER PARZELLE                       
 
Die Gartenhecke darf eine Höhe von 120 cm und eine Breite von 80 cm nicht überschreiten. 
Sie soll in einer Flucht zum Weg und nachfolgenden Hecken verlaufen. 
Die Hecke ist von Unkraut und Fremdbewuchs dauerhaft freizuhalten. 
Der Weg vor der Parzelle muss auch vom Pächter, bis zur Mitte, von Unkraut und anderem 
Bewuchs freigehalten werden. Hecken dürfen nicht angehäuft werden. Der Weg ist Eben 
und stolperfrei zu halten. Eigenmächtige Veränderungen am Weg, ohne Zustimmung des 
Vorstandes, sind verboten, da es sich um einen öffentlichen Weg handelt ! 
  ______________________________________                             
 
 Bitte frage deinen Koppelobmann, oder den Vorstand vor geplanten Veränderungen 
 an deiner Laube, oder Baumaßnahmen in deinem Garten, ob es evtl. Verordnungen, 
 oder Gesetzte gibt die einzuhalten sind. 
 
Der Vorstand                              
 
 

                                                                               
  Das Verbrennen von Gartenabfällen ist nicht mehr zulässig     
 
 
Seit dem 18. Oktober 2017 ist die Verbrennung von Gartenabfällen in Privat- und Kleingärten, sowie öffentlichen Einrichtungen nicht mehr zulässig.
 
Der Senat verfolgt mit dieser Maßnahme folgende Ziele: 
 
    • Eine Verbesserung der Luftqualität in Hamburg durch weniger Feinstaub. 
    •  Eine Verminderung der Beeinträchtigung des meist dicht besiedelten 
       nachbarschaftlichen Umfeldes durch Rauchbelästigung. 
    •  Eine weitergehende Steuerung der Bioabfallströme zur Stadtreinigung 
      Hamburg zur Gewinnung von Energie und Kompost aus Biomasse. 
 
Die Beseitigung von Gartenabfällen durch Verbrennung ist damit eine Ordnungswidrichkeit. 
 
Gartenabfälle richtig entsorgen 
Weiterhin erlaubt ist die Verwertung von Gartenabfällen, zum Beispiel durch Kompostierung, oder Mulchen. Um Gartenabfälle zu entsorgen, gibt es in Hamburg  zudem 
nahezu flächendeckend die Biotonne. Darüber hinaus nimmt die Stadtreinigung an allen Recyclinghöfen Gartenabfälle von Privathaushalten bis zu 1m3 pro Anfahrt kostenlos an und Laub wird in der Laubsaison in speziellen Laubsäcken auch direkt am Grundstück abgeholt. 
 
 
 
 
Der Vorstand 
 
 
 
                                                                                      
 
  HECKENSCHNITT
 
 
Um nicht den Status des Naherholungsgebietes zu verlieren, 
ist es wichtig, dass alle vorgegebenen Kriterien von allen 
Parzelleninhabern befolgt werden. 
 
Heckenpflege: 
Die Hecke darf eine Höhe von 1,20m nicht überschreiten ! 
Die Heckenbreite muss den Verkehrswegen angeglichen 
sein (höchstens 80 cm). 
 
Hierzu sind alle lt. Satzung und dem Merkblatt für die 
Heckenpflege der Umweltbehörde verpflichtet ! 
Heckenschnitt ist erst nach Johanni - also nach dem 24.06.  - 
erlaubt ! (Schutz der Vogelbrut) 
 

Zur Erinnerung: Thujas, Koniferen etc. max. 200 cm Höhe !
 
 
Der Vorstand                             
 
 
 
                                                                            
  Müllentsorgung ! 
 
 
Der Vorstand erinnert noch einmal daran, die Müllsäcke, 
die durch die Stadtreinigung abgeholt werden, erst am 
Vorabend der Abholung an die Straße zu stellen.
Das illegale Entsorgen von Säcken mit Gartenabfällen oder Gerümpel  an der Straße ist verboten und unter Strafe gestellt. Sollten Gartenpächter dabei beobachtet werden, haben sie mit Vereinsausschluss zu rechnen.
 
Der Vorstand 

 

                                                                                       
  Warnung des Vorstandes
 
 
Es ist in letzter Zeit wiederholt zu Diebstählen aus Lauben gekommen, die unverschlossen waren, während die Gartenfreunde im Garten, oder hinter der Laube tätig waren. 
Verschließen sie ihre Lauben und Pforten ! 
Schützen sie ihr Eigentum vor kriminellen Langfingern !
 
Der Vorstand 

 

                                                                                     
  Ruhezeiten
 
 
Der Vorstand bittet alle Gartenfreunde die Ruhezeiten einzuhalten. 
An den Werktagen (Mo. - Sa.), 
ist Mittagsruhe von 13:00 bis 15:00 Uhr  
und Nachtruhe von 20:00 bis 07:00 Uhr. 
Gartenarbeiten die Lärm verursachen, können in der Zeit von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr durchgeführt werden. 
An Sonn- und Feiertagen besteht absolutes Lärmverbot. 
 
Der Vorstand 

 

                                                                                        
  Unkrautbeseitigung in Hecken
 
 
Liebe Gartenfreunde,
denkt bitte beim Beseitigen des Unkrautes in den Parzellenhecken auch an die Entfernung von allen Pflanzen, die nicht in die Hecke gehören und an die Reinigung des halben Weges vor Eurer Parzelle.
 
 
Der Vorstand 

 

                                                                                        
  Befahren der Wege 
 
 
Sollte es in Ausnahmefällen nötig sein, den Koppelweg 
befahren zu müssen, wenden sie sich bitte zwei Tage 
vorher an ihren Koppelobmann, um den Feuerwehrpfahl 
öffnen zu lassen. 
Die Telefonnummer finden sie jn den Schaukästen, oder auf dem Infozettel Ansprechpartner für die entsprechende Koppel.
 

 

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    Aushänge in den Schaukästen     

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