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Umgang mit der "Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg" vom 13. Mai 2020 in Kleingartenanlagen. Vorbemerkung: Der Kleingarten kann weiterhin bewirtschaftet und genutzt werden Allerdings sind folgende Einschränkungen aufgrund der Allgemeinverfügung zu beachten. Auf der Parzelle:
Auf den Gemeinschaftsflächen sind die Kontaktbeschränkungen der Allgemeinverfügung zu beachten:
Sonstige Hinweise:
Die Verhaltensregeln gelten mindestens bis zum 31. Mai 2020 |
Wichtige Hinweise!
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Was | Bemerkungen |
Ruhezeiten: (01.04.-31.10.) | Montag - Samstag Mittagsruhe von 13:00 bis 15:00 Uhr Nachtruhe von 20:00 bis 07:00 Uhr Sonntags/Feiertags = Ganztägig !! |
Verbrennen
offenes Feuer | Das Verbrennen von Gartenabfällen jeglicher Art ist verboten. Es wird die Feuerwehr benachrichtigt. Die Einsatzkosten gehen zu Lasten des Verursachers. Brennkörper sind verboten. Grillen nur mit handelsüblicher Grillkohle,- briketts und Anzünder. |
Befahren der Wege PKW/Hänger | Das Befahren der Wege ist ausschließlich NUR bei trockenem Wetter erlaubt. Der Koppelobmann ist mindestens zwei Tage vorher zu informieren, um die Wege freizugeben. Es muss der Grund für das Befahren angegeben werden. |
Parkplätze
| Das Parken auf dem Vereinsparkplätzen ist nur den Pächtern erlaubt. Keine Besucher oder sonstige fremde Person ist dies gestattet. Bei Nichtbeachtung wird der Parkplatzschlüssel eingezogen. |
Pools | Aufstellen von Pools verboten. |
Trampoline | Aufstellen von Trampoline verboten. |
Müllentsorgung
| Mülltonnen und gekaufte Müllsäcke dürfen ausschließlich nur am Vortag der Abholung an die Straße gestellt werden. Müllsäcke nur bei vorhandenen Mülltonnen. Iillegale Müllentsorgung wird zur Anzeige gebracht. |
Heckenschnitt
| Heckenhöhe maximal 120 cm, Breite maximal 80 cm. Heckenschnitt NUR in der Zeit vom 24.06 bis 28.2 Erster Heckenschnitt bis zum 24.07. zweiter Heckenschnitt bis zum 30.11 Hecken sind von Unkraut/Fremdbewuchs freizuhalten. |
Wegereinigung | Der halbe Weg vor der Parzelle muss vom Pächter unkrautfrei gehalten werden. |
Bauten | Alle geplanten Bauten sind VORHER vom Vorstand schriftlich genehmigen zu lassen. |
Gemeinschaftsarbeit | Sind vor jedem Pächter zu erfüllen. Der Pächter hat sich selbstständig um die Erfüllung zu kümmern. |
Sprechtage
| Jeden 1. Sonntag eines Monats bzw. Aushang am Vereinshaus beachten.
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Auszüge aus dem Bundeskleingartengesetz, der Satzung, Vereinsbeschlüssen und gesetzlichen Verordnungen | ||
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Das Verbrennen von Gartenabfällen ist nicht mehr zulässig | ||
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HECKENSCHNITT | ||
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Müllentsorgung ! | ||
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Warnung des Vorstandes | ||
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Ruhezeiten | ||
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Unkrautbeseitigung in Hecken | ||
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Befahren der Wege | ||
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Aushänge in den Schaukästen
Die Werbeanzeigen sind nicht vom Klgv-Horn-Nord-Hamburg
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